03.11.2010

Flyer: Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus EU-Beitrittsstaaten

Ab dem 1. Mai 2011 erhalten Bürger aus den mittel- und osteuropäischen Staaten, die 2004 der Europäischen Union (EU) beigetreten sind, uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks informiert mit einem Flyer über die wichtigsten arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen.

Acht Staaten aus Mittel- und Osteuropa sind im Jahre 2004 der EU beigetreten: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Die Bürger dieser Staaten genießen innerhalb der EU ab dem 1. Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie erlaubt es EU-Bürgern, ungeachtet ihres Wohnortes in jedem Mitgliedstaat unter den gleichen Bedingungen eine Beschäftigung aufzunehmen oder eine Ausbildung zu beginnen wie die Angehörigen dieser Staaten. Gleichzeitig entfallen die Beschränkungen für Dienstleister aus diesen Staaten in den Branchen Bau, Gebäudereinigung und Innendekoration hinsichtlich der Entsendung von Arbeitnehmern nach Deutschland.

undefinedFlyer "Beschäftigung von Arbeitnehmern aus den neuen EU-Beitrittsstaaten" (Muster)

Der kostenlose Flyer kann angefordert werden unter Telefon 07121 2412-121, undefinedE-Mail.