Flyer zum Steuerbonus aktualisiert
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat sein Faltblatt zum Steuerbonus für Handwerkerleistungen auf den neuesten Stand gebracht.
Die neue Fassung berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Das Gericht hatte entschieden, dass die Leistung nicht unbedingt in einem Haushalt erbracht werden muss. Um die Voraussetzungen für den Steuerabzug zu erfüllen genügt es, wenn die Leistung für einen Haushalt erbracht wird. Nach dieser funktionsbezogenen Auslegung fällt zum Beispiel auch die Anbindung an die öffentliche Wasserversorgung unter die Bonusregelung. Das Bundesfinanzministerium hat sich dieser Interpretation in einem Anwendungsschreiben angeschlossen.
Faltblatt „Steuerbonus für Handwerkerleistungen“ (Stand: 1. Januar 2017)