Fördermittel für Ausbildung
[043/07] Zusätzliche Ausbildungsplätze für unversorgt gebliebene Bewerberinnen und Bewerber werden ab dem 1. Juli 2007 gefördert.
Was wird gefördert:
Bereitstellung zusätzlicher Ausbildungsplätze für Jugendliche, die die allgemein bildende Schule im Jahr 2006 oder vorher verlassen haben.
Wer wird gefördert:
Unternehmen mit bis zu 1000 Mitarbeitern und freiberuflich Tätige.
Wie wird gefördert:
Die Förderung beträgt das Sechsfache der Ausbildungsvergütung im ersten betrieblichen Ausbildungsmonat des jeweiligen Ausbildungsberufs. Der Zuschuss wird aus Mitteln des ESF Ziel 2 finanziert.
Information zur Bewerbung:
Die Anträge sind über die nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle (also der Handwerkskammer Reutlingen) an die L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10 in 76113 Karlsruhe zu richten. Die Anträge müssen der L-Bank bis spätestens zum 30. November 2007 vorliegen.