26.02.2010

Fördermittel für Gebäudesanierungsprogramme aufstocken

Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen hat in einem Brief an Abgeordnete des Deutschen Bundestages appelliert, sich dafür einzusetzen, die Fördermittel für die CO2-Gebäudesanierungsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Jahr 2010 aufzustocken.

Die energetische Sanierung von Gebäuden, so heißt es in dem Brief, habe drei Gewinner: das Klima werde geschützt, es werde Energie eingespart und es würden Arbeitsplätze im Handwerk geschaffen oder gesichert. 

Im Jahr 2010 sollten daher zumindest die gleichen Mittel wie im Jahr 2009 zur Verfügung stehen. Viele Gebäudebesitzer hätten in den letzten Jahren die Chancen der energetischen Gebäudesanierung genutzt und dazu Leistungen des Handwerks in Anspruch genommen. 

In der Vergangenheit sei es Dank der Fördermittel deshalb gelungen, Arbeitsplätze im Handwerk zu sichern. Diese Erfolgsgeschichte dürfe – gerade auch in der aktuell für das Handwerk schwierigen konjunkturellen Situation – nicht gefährdet werden. 

Im Entwurf für den Haushaltsplan 2010 des Bundes seien aber für die Gebäudesanierungsprogramme lediglich Programmmittel in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro vorgesehen. Im vergangenen Jahr waren noch etwa 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt worden – auch und gerade weil wegen der großen Nachfrage im Sommer 2009 Mittel vorgezogen worden waren. 

Wenn der Haushalt an dieser Stelle nicht verändert werde, bedeute dies eine Halbierung der 2010 zur Verfügung stehenden Mittel gegenüber 2009. Das wäre nach Meinung des Vorstandes der Handwerkskammer Reutlingen ein beschäftigungs-, wirtschafts- und umweltpolitisch falsches Signal! 

Der Vorstand der Handwerkskammer Reutlingen ist für die Verwaltung der Kammer verantwortlich. Er setzt sich – unter der Leitung von Präsident Joachim Möhrle – zusammen aus sechs Vertretern der Arbeitgeber und drei Vertretern der Arbeitnehmer. Eingebracht worden war der Vorschlag für einen Brief an die Bundestagsabgeordneten von Traugott Feder, Vizepräsident der Arbeitnehmerseite.