Friseurgewerbe: Von flexiblen Entgelten und Sozialbetrug
Dumpinglöhne können Arbeitgeber teuer zu stehen kommen. Diese Erfahrung machten die Geschäftsführer von Deutschlands größter Friseurkette. Den beiden Managern wurde zur Last gelegt, die Sozialkassen über mehrere Jahre systematisch geprellt zu haben. Gegen eine Geldauflage von 60.000 Euro wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen nun eingestellt.
Im Mittelpunkt der Anklage stand ein flexibles Arbeits- und Vergütungssystem. Das Konzept: Arbeitszeit und Entgelt der Beschäftigten gestalteten sich nach je nach Bedarf flexibel. In umsatzschwächeren Zeiten sollten die Mitarbeiter kürzer arbeiten. Im Rahmen dieser Regelung wurden in unzulässiger Weise auch die Ausbildungsvergütungen der Lehrlinge reduziert. Durch die zu niedrige Vergütung wiederum gingen den Sozialkassen erhebliche Summen verloren. Laut Anklage belief sich der Schaden für die Sozialversicherungen auf knapp 67.000 Euro.
Die Angeklagten bestritten den Vorwurf, mit Vorsatz gehandelt zu haben, akzeptierten allerdings eine Auflage von je 30.000 Euro. Im Gegenzug wurde das Verfahren eingestellt. Das Gericht begründete dies vor allem mit der Vielzahl von Fällen. Hunderte von Lehrlingen hätten vorgeladen und vernommen werden müssen. Mit der Einstellung des Strafverfahrens dürfte der Fall noch nicht erledigt sein. Die sozialversicherungsrechtliche Seite des Falls wurde nämlich nicht verhandelt.
Die Vergütungspraxis der Friseurkette hatte bereits in einem Fall zu einer Verurteilung geführt. Das Amtsgericht Villingen-Schwenningen sah es als erwiesen an, dass Salonleiter systematisch unter Tarif eingestellt worden waren. Eine Regionalleiterin wurde zu einer Geldstrafe von 17.850 Euro verurteilt.
Handwerksbetriebe erhalten Rat und Tat in allgemeinen Fragen des Sozialrechts bei der Handwerkskammer Reutlingen oder wenden sich an ihre Innung.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail: richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de.