28.05.2010

Fuhrpark: Nachrüstung mit Rußfiltern wird gefördert

Ab dem 1. Juni 2010 nimmt der Bund die Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Rußpartikelfiltern wieder auf. Außerdem wird die Regelung erstmals auf leichte Nutzfahrzeuge bis maximal 3,5 Tonnen ausgeweitet. Der Festzuschuss beträgt jeweils 330 Euro pro Fahrzeug.

Die Förderung für Diesel-Pkw tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Voraussetzung ist, dass sie vor 2007 erstmals zugelassen und 2010 mit einem Partikelfilter nachgerüstet wurden.

Anders bei Transportern und kleine Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen. Diese sogenannten leichten Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge muss zwischen dem 13. Mai 2010 und dem 31. Dezember 2010 erfolgen. 

Generell gilt: Anträge können erst nach dem erfolgten Einbau gestellt werden. Ab dem  1. Juni steht auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein Online-Formular zur Verfügung.  Die Antragsfrist endet am 15. Februar 2011.

Der Zentralverband des deutschen Handwerks rechnet damit, dass die Fördermittel aufgrund der großen Nachfrage wesentlich früher ausgeschöpft sein werden. Seine Empfehlung: Handwerksbetriebe sollten die geplante Nachrüstung ihrer Fahrzeuge nicht unnötig aufschieben.

undefinedOnline-Antrag (ab 1. Juni 2010)

undefinedFörderbedingungen 

undefinedUmweltzonen in Baden-Württemberg