Funktelefone: Ab 2009 nur noch DECT-Standard erlaubt
Wer schon seit Jahren ein schnurloses Telefon benutzt, sollte den technischen Standard des Geräts prüfen. Denn Funktelefone der ersten Generation verlieren ab dem 1. Januar 2009 ihre Zulassung. Betroffen sind die Standards CT1+ und CT2.
Schnurlose Telefon übertragen ihre Signale per Funk und in festgelegten Frequenzbereichen. Diese Bereiche werden zeitlich befristet vergeben, im Fall von CT1+ und CT2 bis zum Ende des Jahres 2008. Die angestammten Frequenzen werden künftig für den Mobilfunk genutzt.
Der Nachfolger steht bereits seit Jahren fest. Europaweit hat sich der DECT-Standard („Digital Enhanced Cordless Telecommunications“) durchgesetzt. Verbraucher, die in Betrieb oder Wohnung schnurlos telefonieren wollen, müssen spätestens zum 1. Januar 2009 auf diesen Standard umgestellt haben.
Bei Verstoß droht Bußgeld
Danach kann das Telefonieren mit der analogen Technik teuer werden. Grund: CT1+- oder CT2-Telefone können den Mobilfunkverkehr stören. Wer es trotzdem tut, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Funkmessdienst wird versuchen, den Verursacher zu ermitteln, der wiederum für die Suche bezahlen muss. So kann schnell ein vierstelliger Betrag zusammen kommen.
Nach welchem Standard funkt mein Telefon?
- Meist hilft schon ein Blick in die Betriebsanleitung. Dort ist der Gerätestandard ausgewiesen.
- Manche Hersteller haben den Übertragungsstandard in den Modellnamen aufgenommen, zum Beispiel „Fon 100 CT1+“.
- Lässt sich der Standard nicht ermitteln, so bleibt nur, sich an den Hersteller oder Händler zu wenden.
Die Zeitung „Computer Bild“ hat eine Übersicht der betroffenen Geräte nach CT 1+- Standard zusammengestellt.
C1+-Telefone
Tipps für den Kauf von DECT-Telefonen
Informieren Sie sich gründlich. Vor allem im Internet werden weiterhin CT1+- und CT2-Geräte angeboten. Auch sollten sie, wie bei allen technischen Geräten, auf eine gute Bedienbarkeit (Tasten, Display, Menüführung) achten. Ein weiteres Kriterium ist die Strahlung, denn Funktelefone senden immer, auch dann, wenn gar nicht telefoniert wird.
DECT-Geräte halten die Mindeststandards grundsätzlich ein. Das Bundesamt für Strahlenschutz hat darüber hinaus Kriterien aufgestellt, die ein Gerät erfüllen muss, um als „bedingt strahlungsarm“ eingestuft zu werden. Eine Liste der Geräte, die den höheren Anforderungen genügen, finden Sie unter
Bundesamt für Strahlenschutz – Strahlungsarme Schnurlostelefone