12.04.2011

Gesundheitsförderung: Fiskus entlastet aktive Betriebe

Ob Rückenschule oder Entspannungskurs – wenn Unternehmen mehr für die Gesundheit ihrer Belegschaften tun wollen, sind Ausgaben von bis zu 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei. Worauf Betriebe achten sollten, darüber informiert die IKK classic.

Der Steuerfreibetrag für betriebliche Gesundheitsförderung wurde bereits im Jahressteuergesetz 2009 verankert. Danach sind zusätzliche „Aufwendungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands seiner Mitarbeiter und der betrieblichen Gesundheitsförderung“ bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Jahr und Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei.

Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen ist es unwichtig, ob der Kurs oder Workshop im Betrieb durchgeführt werden oder außerhalb. Alleinige Voraussetzung für die Befreiung ist, dass die Maßnahme den Vorgaben der Krankenkassen zur Gesundheitsvorsorge entspricht. So müssen die Angebote folgenden Themenbereichen zuzuordnen sein:

Gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung
Stressbewältigung am Arbeitsplatz
Vorbeugung und Reduzierung von arbeitsbedingten Belastungen des Bewegungsapparates
Gesundheitsgerechte Verpflegung am Arbeitsplatz
Rauchfreiheit im Betrieb und „Null Promille“ am Arbeitsplatz

Der bürokratische Aufwand für Arbeitgeber ist gering. Es genügt, die Ausgaben als „freiwillige soziale Aufwendungen“ geltend zu machen, um diese von Steuern oder Sozialabgaben freizustellen.

Die IKK classic informiert über betriebliche Gesundheitsvorsorge unter der kostenfreien Nummer 0800 455 1111 oder im Internet unter www.ikk-classic.de.