GEZ-Reform: Handwerk erreicht Verbesserungen für Betriebe
Ab 2013 werden Rundfunkgebühren nach einem neuen Verfahren erhoben. Das Handwerk begrüßte von Beginn an die Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr, kritisierte aber das geplante Berechnungsmodell. Mit Erfolg: Die Reform wird für kleine Betriebe ein wenig günstiger ausfallen.
Die Höhe der Rundfunkgebühr soll künftig nach der Zahl der Betriebsstätten, der Fahrzeuge und der Arbeitskräfte ermittelt werden. Die Handwerkskammer Reutlingen und der Baden-Württembergischen Handwerkstag hatten im Rahmen der Umfrage die erheblichen Mehrbelastungen für kleine Betriebe nachgewiesen. Die Ergebnisse: Mehr als 92 Prozent der Handwerksbetriebe müssten deutlich höhere Gebühren zahlen. Die durchschnittlichen Mehrkosten belaufen sich auf 413 Euro pro Betrieb und Jahr.
Das Handwerk hat sich nachdrücklich für Verbesserungen eingesetzt. In den von den Ministerpräsidenten der Länder verabschiedeten Rundfunkänderungsstaatsvertrag gingen folgende Änderungen ein:
- Gegenüber den ursprünglichen Planungen wurde die Beitragsstaffel zugunsten kleinerer Betriebe verbessert.
- Pro Betriebsstätte wird ein Fahrzeug aus der Gebührenpflicht ausgenommen.
Auszubildende werden bei der Beitragsbemessung nicht berücksichtigt. - Die Ministerpräsidenten haben ferner klargestellt, dass nur „ortsfeste“ Betriebsstätten beitragspflichtig werden sollen. Eine Gebührenpflicht für Baustellencontainer oder Marktstände dürfte damit vom Tisch sein.
Mehr Bürokratie für Betriebe
Nach Einschätzung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) weist das Reformprojekt jedoch weiterhin entscheidende Mängel auf. So würden Unternehmen mit Filialen, großem Fuhrpark und einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote nach wie vor stärker zur Kasse gebeten als ihre Mitbewerber. Eine weitere Baustelle sei der mit der Reform verbundene zusätzliche bürokratische Aufwand für Betriebe. Als Alternative schlägt der ZDH im Verbund mit anderen Spitzenorganisationen der Wirtschaft ein rein unternehmensbezogenes Beitragssystem mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen vor.
Das Handwerk will sich daher weiter für Nachbesserungen einsetzen. Konsens konnte bereits in einem Grundsatz erzielt werden: der Beitrag der Wirtschaft an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks soll nicht steigen. Außerdem soll das neue Gebührenmodell evaluiert werden. Unter anderem soll die Einbeziehung gewerblich genutzter Kraftfahrzeuge nochmals unter die Lupe genommen werden.
GEZ-Reform in Euro und Cent
Wie sich die geplante Reform auf Ihren Betrieb auswirkt, können Sie schnell und einfach mit unserem aktualisierten Vergleichsrechner ermitteln. Das Rechenblatt finden Sie auf unserer Sonderseite zur GEZ-Reform.
Ansprechpartner: Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer(at)hwk-reutlingen.de.