10.11.2010

Gründungen: „Mini-GmbH“ startet erfolgreich

Im ersten Halbjahr 2010 wurden in Baden-Württemberg 710 Unternehmen in der Rechtsform der haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft gegründet. Damit läuft die kleine Ausführung der GmbH bereits im zweiten Jahr nach ihrer Einführung der englischen „Limited“ deutlich den Rang ab.

Nach Angaben des Statistischen Landesamtes wurden in den ersten sechs Monaten des Jahres knapp 45.500 Gewerbebetriebe neu gegründet. 710 Gründungen (1,6 Prozent) erfolgten in der neuen Rechtsformvariante der Unternehmergesellschaft, der UG (haftungsbeschränkt). Im gleichen Zeitraum entfielen auf die Rechtsform Private Company Limited by Shares (Ltd) 125 Neugründungen. Dies waren 56,1 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2008.

Seit Einführung der UG (haftungsbeschränkt) zum 1. November 2008 ist die Zahl der Neugründungen in der Rechtsform Limited stetig zurückgegangen.
Die UG (haftungsbeschränkt) ist besonders für Gründer mit geringem Kapitalbedarf attraktiv. Die neue Rechtsform soll schnellere und kostengünstigere Gründungen ermöglichen. Wie bei der Limited ist die Gründung einer „Mini-GmbH“ mit nur einem Euro Stammkapital möglich. Hinsichtlich der Haftungsbeschränkung ist die neue Rechtsform von Beginn an der GmbH gleichgestellt.

Allerdings ist die UG (haftungsbeschränkt) nicht als dauerhafte Rechtsform angelegt: Sobald das Unternehmen die Gewinnzone erreicht, muss ein Viertel des Ertrags für die Erhöhung des Gesellschaftskapitals verwendet werden. Die sogenannte Kapitalaufholungsregelung dient dazu, die wirtschaftlich erfolgreiche Mini-GmbH nach und nach in eine klassische GmbH zu überführen.

undefinedStatistisches Landesamt Baden-Württemberg

Weitere Informationen

undefinedZDH-Flyer "Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

undefinedBMWI-Existenzgründerportal

undefinedNewcome.de: Gründungswiki