Foto: Thomas Siepmann / Fotolia

15.12.2011

Haare färben erst ab 16

„Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie den Beipackzettel oder fragen Sie Ihren Friseur“. Ein solcher Hinweis könnte bald in vielen Salons aushängen. Denn Haarfärbemittel können allergische Reaktionen auslösen. Seit dem 1. September 2011 sind Behandlungen mit bestimmten Haarfarben bei Jugendlichen unter 16 Jahren generell untersagt.

Die Europäische Union nimmt mit ihrer Kosmetik-Verordnung sowohl Hersteller als auch Anwender in die Pflicht. So muss der Beipackzettel zu Oxidationshaarfärbemitteln und anderen Haarfarben, bei denen ein Risiko besteht, einen unmissverständlichen Hinweis auf die Altersgrenze enthalten. Die Warnung „Nicht geeignet für Personen unter 16 Jahren“ kann alternativ auch auf Behältern, Tuben und Verpackungen aufgebracht werden.

Die Fachorganisationen des Friseurhandwerks empfehlen, sich strikt an die Deklarationen zu halten. Gleiches gilt für die Altersgrenze. Im Zweifelsfall sollte Rücksprache mit den Herstellern oder Lieferanten aufgenommen und ein Blick in den Ausweis geworfen werden. Am Verbot ändert sich auch dann nichts, wenn vorab die schriftliche Zustimmung der Eltern zur Haarbehandlung eingeholt wurde. Im Schadensfall haftet allein der Salonbetreiber.

Die Altersgrenze gilt selbstverständlich auch für Auszubildende im Friseurhandwerk. Allerdings dürfen Lehrlinge unter 16 Jahren auch weiterhin in der Anwendung der Produkte unterrichtet werden, wenn sie zuvor über die möglichen Risiken aufgeklärt wurden und sich entsprechend schützen. Handschuhe sind demnach Pflicht.

Ansprechpartner ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail.