Handwerker weiter in der Haftungsfalle
Handwerker müssen weiterhin für die Folgen mangelhaften Materials ihrer Lieferanten einstehen. Das ist die Konsequenz der jetzt vom Bundeskabinett umgesetzten europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie.
„Nicht diejenigen, die einen Mangel zu verantworten haben, müssen nach dem Entwurf die Konsequenzen und damit auch die Kosten für die Mängelbeseitigung tragen, sondern die Handwerker müssen für die Folgen des mangelhaften Materials ihrer Lieferanten einstehen“, kritisiert Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, den Beschluss der Bundesregierung. „Handwerker geraten deshalb nach wie vor in eine Haftungsfalle. Hier hätte die Bundesregierung für Abhilfe sorgen können“, so Eisert weiter.
Nach aktueller Rechtsprechung können Handwerker nur die Bereitstellung mangelfreien Materials vom verantwortlichen Bezugshändler verlangen. Auf den Kosten für den Aus- und Einbau des fehlerhaften Materials bleiben sie sitzen. Eisert: „Dieser unhaltbare Missstand muss noch behoben werden.“
Im Rahmen der Ressortabstimmung zur nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie sei die Bundesregierung nicht – wie vom Handwerk gefordert – auf ein Konzept zur Lösung der bestehenden Haftungsproblematik eingegangen: Handwerker tragen weiterhin die Verantwortung des Händlers oder Herstellers für die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Materials. „Eine derartig einseitig belastende und sachlich nicht begründbare Haftungszuweisung ist mit dem Gedanken eines verantwortungsgerechten Gewährleistungsrechts unvereinbar“, kommentiert Eisert.
Er möchte die gesetzlichen Beziehungen zwischen Herstellern, Lieferanten und Handwerkern im Gewährleistungsfall gerechter gestaltet sehen: „Es liegt nun am Bundestag, hier gezielt nachzubessern und Handwerkern das selbstverständliche Recht einzuräumen, bei ihren Lieferanten umfassend Regress für entstandene Kosten der Mängelbeseitigung zu nehmen.“