Die Handwerkerferien im Jahr 2018
Die Handwerkerferien haben nicht nur unmittelbare Auswirkungen auf die Endverbraucher, sondern auch auf die Handwerksbetriebe selbst, die auf Zuarbeiten, Einkäufe oder Kooperationen angewiesen sind.
Auftraggeber sollten unbedingt beachten, dass die Resonanz auf Ausschreibungen während der Handwerkerferien – wie auch kurz vor und nach dieser Zeit – eingeschränkt sein kann.
Auch die Handwerksbetriebe selbst sollten Ausschreibungen und Auftragsvergaben im Hinblick auf ihre Zusammenarbeit mit sonstigen Kooperationspartnern rechtzeitig planen.
In den Landkreisen Freudenstadt, Reutlingen, Sigmaringen, Tübingen und Zollernalb betrifft dies den Zeitraum vom 30. Juli 2018 bis zum 18. August 2018. Handwerkerferien beginnen in der Regel immer am 1. Montag nach Beginn der Sommerferien und dauern drei Wochen.
In bewährter Weise können jedoch Notdienste über die Kreishandwerkerschaften erfragt werden.