13.07.2010

Handwerkskammer Reutlingen fordert mittelstandsgerechte Rundfunkgebühr

„Die längst fällige Reform der Rundfunkfinanzierung darf nicht zu Lasten der kleinen Betriebe umgesetzt werden“, fordert Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen. Die Regierungschefs der Bundesländer hatten sich Anfang Juni 2010 auf Eckpunkte verständigt, die in den nächsten Monaten die Grundlage für die Erarbeitung eines Staatsvertrages bilden werden. Bereits die Einbeziehung von Computern in die Gebührenerfassung war 2007 auf massive Kritik im Handwerk gestoßen.

„Prinzipiell erkennen wir die Notwendigkeit einer Abkehr von der gerätebezogenen Gebühr an. Über die vorgestellten Eckpunkte sind wir jedoch sehr enttäuscht“, so Eisert weiter. Entgegen der ursprünglichen Zielsetzung der Bundesländer drohe mit der jetzt vorgesehenen Staffelung der Beiträge eine massive Mehrbelastung gerade kleinerer und mittelgroßer Unternehmen, während Großbetriebe mit Entlastungen rechnen könnten.

So muss ein Baubetrieb mit zehn Beschäftigten und drei Fahrzeugen, der bewusst auf Radios in seinen Fahrzeugen und im Betrieb verzichtet, seit 2007 für seinen PC die Grundgebühr in Höhe von rund 70 Euro jährlich entrichten. Ab 2013 müsste er eine volle Rundfunkabgabe plus drei Mal eine Drittelabgabe für Fahrzeuge entrichten. Das summiere sich in diesem keinesfalls außergewöhnlichen Beispiel auf eine Belastung von ca. 430 Euro im Jahr.

„Eine zusätzliche Problematik liegt darin, dass zukünftig alle Standorte als ‚Betriebsstätten’ eine Abgabe zu entrichten hätten, was insbesondere das Lebensmittelhandwerk trifft“, so Eisert. Wenn zum Beispiel eine mittelständische Bäckerei mit acht Standorten, 20 Beschäftigten, vier Fahrzeugen und der Nutzung von vier Radios zurzeit 276 Euro im Jahr entrichten müsse, so seien zukünftig für alle Fahrzeuge und alle Filialen jeweils Drittelbeiträge zu entrichten. Damit steige die Belastung auf über 860 Euro im Jahr an. Besonders absurd: Nach den bisherigen Reformvorschlägen wären sogar Spezialfahrzeuge wie Bagger und Kranwagen von einer Abgabenpflicht betroffen.

Eisert: „Wir fordern deshalb zur Vermeidung dieser Ungerechtigkeiten eine Anpassung der Staffelung der Rundfunkbeiträge.“ Betriebe bis maximal sechs Beschäftigte sollten demnach ganz von Belastungen freigestellt werden, da in diesem Segment häufig bewusst auf Rundfunkgeräte verzichtet werde. Betriebe mit maximal 20 Beschäftigten sollten nur mit einem Drittel des Pauschalbetrages belastet werden, und für Betriebe mit über 20 Beschäftigten sollte nur ein einfacher Beitrag angesetzt werden, bevor ab ca. 40 Beschäftigten eine weitere Steigerung denkbar sei.