31.05.2011
Höhere Pfändungsfreigrenzen
Zum 1. Juli werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen erhöht. Künftig bleiben monatliche Nettoeinkommen von bis zu 1028,89 Euro für Alleinstehende vom Zugriff der Gläubiger verschont.
Die Höhe des pfändbaren Beitrags richtet sich je nach dem Nettoeinkommen des Schuldners und der Zahl der unterhaltspflichtigen Personen. Eine komplette Übersicht und Infos zu den rechtlichen Grundlagen enthält eine Broschüre des Bundesjustizministeriums. Anhand einer Tabelle kann ermittelt werden, ab welcher Einkommenshöhe eine Pfändung möglich ist und wie hoch der Beitrag abhängig vom individuellen Nettoeinkommen ist. Die neuen Freigrenzen sind bis 30. Juni 2013 gültig.
Broschüre "Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen 2011-2013"