Betreiber einer Website haben unter anderem die Impressumspflicht zu beachten.

10.08.2016

Impressumspflicht im Internet

Betreiber einer Website haben verschiedene gesetzliche Informationspflichten zu beachten. Hierzu zählen insbesondere die Angaben des Impressums nach § 5 Telemediengesetz (TMG).

Da Verstöße gegen die Impressumspflicht wettbewerbsrechtlich abmahnfähig sind, ist es unerlässlich, dass das Impressum fehlerfrei gestaltet wird.

Das „Praxis Recht“ gibt Handwerksbetrieben einen Überblick über die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben eines Impressums. 

Sie finden den Leitfaden hier als pdf.