05.04.2013

Informationen zu SEPA

Unternehmen müssen bei der Abwicklung von Überweisungen und Lastschriften in Euro ab dem 1. Februar 2014 bestimmte technische Anforderungen einhalten. So müssen sie die die nach der SEPA (Single Euro Payments Area)-Verordnung erforderlichen technischen Umstellungen vornehmen (z.B. Verwendung der IBAN und des ISO 20022 XML Formats bei elektronischer Einlieferung). Dadurch wird eine durchgängige vollautomatisierte Verarbeitung des Zahlungsprozesses ermöglicht, bei dem keine erneute Dateneingabe oder manuelle Eingriffe notwendig sind.

Nach dem 1. Februar 2014 ist die IBAN (International Bank Account Number, internationale Bankkontonummer) der Identifikator für Zahlungskonten für inländische und grenzüberschreitende Überweisungen und Lastschriften in Euro im Euro-Raum und ersetzt somit die nationale Kontokennung (BBAN, in Deutschland die althergebrachte Kontonummer und Bankleitzahl).

Nach dem oben genannten Termin ist das XML-Nachrichtenformat des ISO 20022 Standards für einzeln veranlasste oder erhaltene Überweisungen und Lastschriften in Euro zu verwenden, wenn diese gebündelt übermittelt werden. Die Mitgliedstaaten können Unternehmen von der verpflichtenden Nutzung des Nachrichtenformats bis zum 1. Februar 2016 freistellen. In Deutschland wird von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Durch die Einführung des XML-Standards wird SEPA die heutige Vielfalt an nationalen Zahlungsverkehrsformaten eliminieren. Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, können dadurch ihren Aufwand für Formatpflege und Systemverwaltung deutlich reduzieren.

Bestimmte Datenelemente sind obligatorisch in der gesamten Zahlungskette (z.B. Zahler – Zahlungsdienstleister, Zahlungsdienstleister des Zahlers – Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers, Zahlungsempfänger – Zahlungsdienstleister).

  • Weil für die Umstellung umfangreiche Vorarbeiten notwendig sind, sollten Unternehmen sich informieren und sofort handeln. So müssen sämtliche IBAN und BIC aller Kunden, Lieferanten und Mitarbeiter gesammelt werden. Ferner wird ein sogenanntes „Mandat“ (Einverständnis) all derer benötigt, mit denen ein Lastschriftverfahren vereinbart ist. Diese Mandate müssen überwacht und bei Bedarf erneuert werden.
  • Die Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen findet statt am Montag, dem 10. Juni 2013 ab 18:30 Uhr im Albgold-Kundenzentrum in Trochtelfingen. Referent wird unter anderem Dietrich Bauer von der Kreissparkasse Reutlingen sein. Genauere Informationen folgen in Kürze.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.sepadeutschland.de/de/ueber-sepa