Infos zur elektronischen Lohnsteuerkarte
Ab 1. Januar 2011 beginnt die Umstellung auf so genannte elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die bis 2012 die papiernen Lohnsteuerkarten ablösen werden. Das Bundesfinanzministerium stellt die wichtigsten Neuerungen in einer Broschüre vor.
Seit 2005 übermitteln Arbeitgeber die Daten über die Jahreslöhne, Steuerabzüge und die gezahlten Sozialabgaben auf elektronischem Weg an das Finanzamt. 2012 folgt der nächste Schritt. Arbeitgeber erhalten die Lohnsteuerabzugsmerkmale dann direkt von der Finanzverwaltung. Die klassische Lohnsteuerkarte kann somit entfallen.
Deutlich effizienter und damit kostengünstiger soll das neue Verfahren sein. Dazu werden die Zuständigkeiten verschiedener Behörden klarer abgegrenzt. Die Zuständigkeit für sämtliche steuerrechtlichen Eintragungen (Kinder, Freibeträge oder der Wechsel der Lohnsteuerklasse) geht komplett auf die Finanzämter über. Melderechtliche Daten, wie Heirat, Geburt eines Kindes oder der Kirchenaustritt, werden nach wie vor von den Kommunen bearbeitet, die Änderungen automatisch an die Finanzverwaltung übermitteln.
Die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Finanzverwaltung erfolgt über das Portal www.elster-online.de. Für Mitte 2011 ist der Pilotbetrieb geplant. Ab 2012 sollen alle Arbeitgeber an dem neuen Verfahren teilnehmen.
Das Bundesfinanzministerium hat eine Broschüre herausgegeben, die in knapper Form über das Verfahren, Zuständigkeiten, die Übergangsphase und den Datenschutz informiert. Deutlich kürzer, aber nicht weniger informativ fällt ein Merkblatt für Arbeitgeber aus.
Broschüre „Die elektronische Lohnsteuerkarte“
Merkblatt für Arbeitgeber
ElsterOnline: Elektronische Lohnsteuerkarte