Innovationsgutscheine: Anschubhilfe für innovative Unternehmen
Startschuss für die zweite Runde: Bis 30. Juni 2008 können kleine Unternehmen beim Wirtschaftsministerium wieder Innovationsgutscheine beantragen.
Mit Innovationen lassen sich neue Märkte erschließen. Allerdings schafft es manche gute Idee aus kleinen Betrieben nicht bis zur Marktreife. Weil die eigenen Kapazitäten begrenzt sind und externe Leistungen nur begrenzt vorfinanziert werden können. An diesem Punkt setzt die Landesregierung mit ihren Innovationsgutscheinen an. Adolf Jetter, Technologieexperte der Handwerkskammer Reutlingen, ist überzeugt: "Die Gutscheine helfen kleinen Unternehmen, ihre Ideen zu realisieren."
Die Landesinitiative richtet sich an kleine Unternehmen. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten im Vorfeld neuer Produkte und Dienstleistungen bis hin zur erfolgreichen Markteinführung. Innovationsgutscheine gibt es in zwei Varianten, die miteinander kombinierbar sind: Variante A ist für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Produktentwicklung vorgesehen und 2500 Euro wert. Mit der Variante B können Entwicklungsleistungen für bis zu 5000 Euro eingekauft werden, die für die Umsetzung bis hin zum fertigen Produkt erforderlich sind.
Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar, so dass eine Förderung von bis zu 7500 Euro gewährt werden kann. Die Förderung deckt beim Innovationsgutschein A bis maximal 80 Prozent und beim Innovationsgutschein B bis maximal 50 Prozent der Kosten ab, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden.
"Selbstverständlich liegen die Kosten in vielen Fällen wesentlich höher", weiß Berater Jetter. Dennoch seien die Innovationsgutscheine ein einfaches und vor allen Dingen unbürokratisches Instrument, innovative Handwerksbetriebe zu unterstützen. Ob es im konkreten Fall um Forschungsleistungen oder eine Marktrecherche geht, um den Bau eines Prototyps oder Produkttests liege im Ermessen des Betriebs. "Und das ist gut so," sagt Jetter, "schließlich wissen die Betriebe selbst am besten, für welche Leistungen sie die Gutscheine einlösen wollen."
Zukunftsprogramm Mittelstand
Baden-Württemberg ist das erste Bundesland, das in einem zweijährigen Modellvorhaben Innovationsgutscheine an kleine Unternehmen ausgibt. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums stehen jährlich drei Millionen Euro zur Verfügung. Durch die Förderung sollen rund 800 Innovationsvorhaben angeschoben werden. Bei erfolgreichem Projektverlauf soll das Instrument der Innovationsgutscheine im Rahmen eines Förderprogramms längerfristig in der Mittelstandsförderung des Landes verankert werden.
Die Antragsfrist läuft bis zum 30. Juni 2008. Antragsformulare sind unter www.innovationsgutscheine.de abrufbar oder können beim Wirtschaftsministerium, Sarah Sauter, Tel.: 0711 123-2615, bestellt und ab sofort eingereicht werden.
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Adolf Jetter, Telefon 07121 2412-142, adolf.jetter[at]hwk-reutlingen.de.