Kassennachschau: Arbeitshilfe für Betriebe
Bei der Kassenführung hat die Finanzverwaltung vor allem bargeldintensive Branchen im Blick. Eine Arbeitshilfe hilft Betrieben bei der Vorbereitung auf eine mögliche Prüfung und beantwortet wichtige Fragen.
Seit dem 1. Januar 2018 kann die Finanzverwaltung unangekündigt während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten erscheinen und zeitnah die ordnungsgemäße Erfassung und Verbuchung von Kasseneinnahmen und Kassenausgaben mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme und sogenannter offener Ladenkassen überprüfen.
Eine Kassennachschau ist also jederzeit möglich. Gerade deshalb sollten Betriebe sich auf diesen Fall vorbereiten und ihre Kassenführung auf den neuesten Stand bringen, um die Mängelquote so gering wie möglich zu halten. Damit sinkt zugleich die Wahrscheinlichkeit, dass die Kassen-Nachschau zum Auslöser für eine umfangreichere Außenprüfung wird.
Dazu stellt der ZDH eine Arbeitshilfe zur Verfügung, die alle wichtigen rechtlichen Fragen der Kassenführung und den Ablauf einer Kassennachschau in praxisorientierter Form zusammenfasst.
ZDH-Arbeitshilfe „Vorbereitung auf eine Kassennachschau“ (2022)
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