© Bildquelle: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V.; Fotograf: Darius Ramazani

20.07.2012

Keine Steuern für Lebensmittelspenden

In letzter Zeit sind einzelne Finanzämter dazu übergegangen, Umsatzsteuer auf Backwaren zu erheben, die von Bäckereien als Spenden an die örtlichen Tafeln abgegeben werden. Diese neue Praxis der Finanzämter führte in vielen Betrieben zu erheblicher Verunsicherung.

Am 20. Juli 2012 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hierzu Klarheit geschaffen und entschieden, dass bei Lebensmitteln, deren Haltbarkeit abläuft, der Wert nach Ladenschluss regelmäßig 0 Euro betragen soll, so dass keine Umsatzsteuer anfällt. Das BMF will nun mit den Ländern eine gemeinsame Sichtweise in vorgenanntem Sinne abstimmen.

Zuvor hatten sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e. V. und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) wegen des Themas an das BMF gewandt. Ein Erfolg für das Deutsche Bäckerhandwerk! Von ihr profitieren nicht zuletzt aber auch die Tafeln und die Bedürftigen.

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