KfW-Bildarchiv, Fotograf: Thomas Klewar

14.01.2014

KfW kippt Unabhängigkeitsregel für Energieberater

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) streicht die so genannte vorhabensbezogene Unabhängigkeit aus ihrem Programm „Energieeffizient Sanieren und Bauen“. Ab sofort dürfen Energieberater aus dem Handwerk, die in der Experten-Liste des Bundes eingetragen sind, sowohl beratend als auch ausführend bei Einzelmaßnahmen tätig sein.

Die Unabhängigkeitsregelung, wonach ein Handwerker bei ein und demselben Vorhaben nicht gleichzeitig als Berater und als ausführender Betrieb tätig werden darf, war erst im März 2013 in die Förderrichtlinien aufgenommen wurden.

Die Kritik des Handwerks an dieser Benachteiligung wurde nun aufgenommen: Ab sofort wird die Nichteinhaltung des Unabhängigkeitskriteriums für Einzelmaßnahmen nicht mehr angewendet. Vielmehr geht die KfW von einer ordnungsgemäßen Planung und Durchführung des Sanierungsvorhabens aus. Die Änderung wird erst im nächsten Merkblatt zu den Förderrichtlinien veröffentlicht, tritt aber sofort in Kraft.

Vereinfachte Eintragung in Expertenliste bis 30. September möglich

Ab 1. Juni 2014 sind im KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren und Bauen“ nur noch Sachverständige zugelassen, die in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt werden. Die Übergangsfrist, in der eine vereinfachte Eintragung möglich ist, wurde bis zum 30. September 2014 verlängert. Energieberater, die davon Gebrauch machen wollen, müssen eine Fortbildung in den Bereichen energiesparenden Bauen und Sanieren im Umfang von 16 Unterrichtseinheiten nachweisen.

Weitere Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste erhalten Sie unter www.energie-effizienz-experten.de.

Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, E-Mail.