Foto: Holger Rausch / Pixelio

27.04.2012

Konjunkturprogramm für die Schattenwirtschaft

"Das ist eine hanebüchene Idee, die sich als Milchmädchenrechnung entpuppen wird", zeigte sich Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen, empört über die aktuell bekannt gewordene Absicht der Länderfinanzminister, geplante Steuererleichterungen unter anderem damit zu kompensieren, dass Handwerkerrechnungen unter 300 Euro künftig nicht mehr abgesetzt werden können.

Nach Schätzungen des Baden-Württembergischen Handwerkstages liegt mehr als die Hälfte der geltend gemachten Handwerkerleistungen unterhalb dieser Schwelle. „Damit wäre der Handwerkerbonus als erfolgreiches Instrument zur Bekämpfung der Schwarzarbeit praktisch tot“, sagte Eisert.

Dies treffe nicht nur Steuerzahler, befürchtet Eisert, sondern auch viele Handwerker, die mit der Steuererleichterung für ihre Angebote werben konnten. Es sei reichlich naiv zu glauben, man könne auf diese Weise Mehreinnahmen erwirtschaften: „Wenn auch nur die Hälfte dieser Aufträge künftig schwarz über die Bühne geht, dann ist damit niemandem gedient, am allerwenigsten den Kassen des Staates.“ Er frage sich, wozu der Bund Anfang des Jahres bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ernst & Young“ eine Evaluierung des Handwerkerbonus in Auftrag gegeben habe, wenn man nun deren für Juli angekündigten Ergebnisse nicht einmal abwarten wolle. Eisert forderte Finanzminister Nils Schmid auf, sich gegen dieses Vorhaben und für das Handwerk zu positionieren.

Privathaushalte haben bisher die Möglichkeit, Arbeitskosten der handwerklichen Leistungen für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung beim Finanzamt geltend zu machen. Es können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt – von der Steuerschuld abgezogen werden.