Krankenkasse: Versichertenkarten verlieren Gültigkeit
Derzeit werden die neuen elektronische Gesundheitskarten (eGK) an Versicherte verschickt. Die eGK löst die bisherige Krankenversichertenkarte ab. Die noch im Umlauf befindlichen alten Karten sind nur noch bis zum 31. Dezember 2013 gültig. Darauf haben sich der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigt.
Ab dem 1. Januar 2014 ist die eGK der einzige Anspruchsnachweis gegenüber ärztlichen Leistungen. Die Umstellung läuft bereits seit einigen Monaten. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbandes sind bereits rund 95 Prozent der Versicherten mit der elektronischen Gesundheitskarte ausgestattet. Für die wenigen Versicherten, die bislang noch keine eGK haben, heißt es also Endspurt. Sie sollten schnellstmöglich ein Lichtbild bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit die neue eGK noch bis Jahresende ausgestellt werden kann.
Wer sich nicht rechtzeitig kümmert, muss mit erheblichem Mehraufwand rechnen. Nach einer Behandlung ist der Arzt berechtigt, eine Privatrechnung auszustellen und eine Vergütung zu verlangen. "Die Erstattung dieser Kosten ist kompliziert und mit erheblichem Mehraufwand verbunden", gibt Rainer Beckert, Landesgeschäftsführer der IKK classic, zu bedenken. "Alle Personen, die ein Lichtbildformular benötigen oder die trotz eingesendetem Foto noch keine elektronische Gesundheitskarte bekommen haben, sollten sich deshalb an ihre Krankenkasse wenden."
Offenbar rechnen auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband mit Verzögerungen. Deshalb soll die Abrechnung über die alte Karte grundsätzlich noch bis zum 1. Oktober 2014 möglich sein, meldet das Portal Spiegel Online.
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