Foto: JMG / Pixelio

03.11.2014

Kreditgebühren: Wer bekommt Geld zurück?

Kredite kosten Zinsen, zusätzliche Bearbeitungsgebühren sind nicht erlaubt. Dies hatte der Bundesgerichtshof bereits im Mai entschieden. In einem aktuellen Urteil wurde die Frage der Verjährung geklärt.

Strittig war, wann der Anspruch auf Rückzahlung verjährt. Während die Kreditinstitute grundsätzlich eine Verjährungsfrist von drei Jahren mit Beginn zum Zeitpunkt der Zahlung der Bearbeitungsgebühr annahmen, gingen Verbraucherschützer und einige Gerichte von einem Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist erst ab dem Jahr 2011 aus. Dieser Auffassung schlossen sich die Bundesrichter an. Mit Urteil vom 28. Oktober stellten sie klar (AZ: XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14), dass bis zum Jahresende 2011 eine unklare und unsichere Rechtslage bestand und daher die Verjährung erst zu diesem Zeitpunkt beginnen konnte.

Davon profitieren alle Verbraucher, die bis zum 31. Dezember 2011 einen Raten- oder Immobilienkredit abgeschlossen und dafür eine pauschale Bearbeitungsgebühr entrichtet haben, denn Sie können das Geld von ihrem Kreditinstitut zurückfordern. Zu beachten ist jedoch, dass die Ansprüche unabhängig von der regelmäßigen dreijährigen Verjährungsfrist taggenau nach zehn Jahren verjähren. Wer die Gebühr im Oktober 2004 entrichtet hat, geht schon jetzt leer aus. Wer zu einem späteren Termin vor dem 1. Januar 2012 gezahlt hat, muss sich sputen: Die Ansprüche verjähren bis spätestens 31. Dezember 2014.

Die Stiftung Warentest stellt ein Musterschreiben auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Thema:

www.test.de/kreditgebuehren

Bearbeitungsgebühren bei Gewerbekrediten

Ob das Urteil auch Bearbeitungsgebühren für Gewerbekredite mit einschließt und auch Unternehmer einen Rückzahlungsanspruch haben, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Amtsgericht Hamburg (8. November 2013 AZ: 4 C 387/12) und das Amtsgericht Nürnberg (15. November 2013 AZ: 18 C 3194/13) entschieden in zwei Fällen zugunsten der klagenden Unternehmer.

Handwerksbetriebe sollten zunächst prüfen, ob ein Kredit als Privatperson oder als Gewerbetreibender aufgenommen wurde, und die Rückzahlung der Bearbeitungsgebühren beim Kreditinstitut einfordern. Sofern es sich um Bearbeitungsgebühren für einen Gewerbekredit handelt, empfiehlt der Zentralverband des Deutschen Handwerks, den Mustertext der Stiftung Warentext um die Urteile aus Hamburg und Nürnberg zu ergänzen.

Wenn die Bank nicht zahlt

Sollte die Bank nicht rechtzeitig reagieren oder die Rückzahlung verweigern, sollte umgehend der Ombudsmann eingeschaltet werden, um die Verjährungsfrist zu unterbrechen. Weitere Möglichkeiten, den Rückzahlungsanspruch bis zu einer endgültigen Entscheidung zu sichern, sind das Anrufen einer Gütestelle, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen, ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage. Allerdings sollte genau geprüft werden, ob Nutzen und Kosten in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Ansprechpartner sind Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de und Lisa Helli, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, E-Mail lisa.helli[at]hwk-reutlingen.de.