Künftig kann auch der ruhende Verkehr kontrolliert werden
Zum 1. April 2013 tritt voraussichtlich eine Novelle der Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie ermöglicht die Kontrolle von Umweltplaketten auch im ruhenden Verkehr. Somit können innerhalb von Umweltzonen alle Fahrzeuge auf die Einhaltung der Plakettenpflicht überprüft – und bei Verstößen Bußgelder verhängt – werden.
Seit Jahresanfang dürfen in allen bereits bestehenden Umweltzonen in Baden-Württemberg nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Ob Umweltplaketten nicht nur im fließenden Verkehr, sondern auch auf Parkplätzen oder Baustellen überprüft werden dürfen, war bislang umstritten. Mit der jüngsten Novelle der Straßenverkehrsordnung wird eine erweiterte Rechtsgrundlage für Kontrollen geschaffen: Während bislang auf den „Kraftfahrzeugführer“ abgestellt wurde, bezieht sich die Neufassung auf die bloße "Teilnahme am Verkehr" und nimmt den Fahrzeughalter in die Pflicht. Da auch abgestellte Fahrzeuge am Verkehr teilnehmen, werden entsprechende Kontrollen und Bußgelder rechtssicher.
Ältere Dieselfahrzeuge nachrüsten
Durch den nächträglichen Einbau eines Rußpartikelfilters können zahlreiche ältere Fahrzeuge eine Zugangsberechtigung zu Umweltzonen erhalten. Der Bund fördert die Nachrüstung von Dieselfahrzeugen mit Rußpartikelfiltern mit 260 Euro.
Informationen zu den Luftreinhalteplänen und Umweltzonen im Land finden Sie bei den einzelnen Regierungspräsidien.
Regierungspräsidium Tübingen
Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Karlsruhe
Regierungspräsidium Freiburg
Ansprechpartnerin ist Ines Bonnaire, Umweltberatung, Telefon 07121 2412-143, E-Mail.