Kurzarbeit beantragen: Hinweise für Baubetriebe
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) haben ein Informationsblatt für Betriebe mit Hinweisen für eine erfolgreiche Beantragung erstellt.
Derzeit sind viele Auftragsstornierungen im Bereich des klassischen Wohnungsbaus und Wirtschaftsbaus zu verzeichnen. Auch für die kommenden Monate ist die Auftragslage kritisch. So ist zu erwarten, dass der konjunkturelle Einbruch im Hochbau noch einige Zeit andauern und neben dem Bauhauptgewerbe zunehmend auch Teile des Ausbauhandwerks betroffen sein werden.
Kurzarbeitergeld hilft, Kündigungen von Fachkräften zu vermeiden. Den ZDH haben in der Vergangenheit immer wieder Rückmeldungen über Ablehnungsbescheide der zuständigen Arbeitsagenturen erreicht. Einer der Ablehnungsgründe waren ungeeignete und unzureichende Formulierungen in den Anzeigen der Betriebe.
Abhilfe soll ein zweiseitiges Informationsblatt schaffen, das BA und ZDH gemeinsam erstellt haben. Es skizziert den Verfahrensablauf und erläutert die Voraussetzungen, die für die Zahlung von Kurzarbeitergeld erfüllt sein müssen bzw. die notwendigen Angaben des Betriebs.
Bundesagentur für Arbeit/ZDH: Infoblatt „Kurzarbeitergeld in der Baubranche“ (Stand: August 2023)