Die Wertgrenzen für freihändige Vergaben und beschränkte Ausschreiben werden erhöht.

17.02.2009

Land lockert Vergaberegeln - Regelung gilt bis Ende 2010

Das Land will die Vergabe öffentlicher Aufträge vereinfachen und erhöht die Wertgrenzen für einen befristeten Zeitraum. Eine vom Wirtschaftsministerium erlassene Verwaltungsvorschrift soll bessere Voraussetzungen schaffen, dass die von Bund und Land beschlossenen konjunkturellen Maßnahmen zügig und wirkungsvoll umgesetzt werden können.

Ab dem 1. März 2009 bis Ende 2010 können die Vergabestellen der Landesverwaltung Bauleistungen bis zu 100.000 Euro freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Bei Liefer- und Dienstleistungen bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro können die Auftraggeber zwischen beschränkter Ausschreibung und freihändiger Vergabe wählen. Das Land hat den Kommunen empfohlen, diese Praxis zu übernehmen.

Nach Mitteilung der Europäischen Kommission sind Vergabestellen bei Auftragsvolumina, die oberhalb der EU-Schwellenwerte (5.150.000 Euro für Bauleistungen, 206.000 Euro für Liefer- und Dienstleistungen) liegen, berechtigt, die Fristen für Teilnahmeanträge und für die Einreichung von Angeboten soweit zu verkürzen, dass die Gesamtdauer von Ausschreibungen im nichtoffenen Verfahren bis auf 30 Tage reduziert werden kann.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Hermann Rempfer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail Öffnet ein Fenster zum Versenden der E-Mailhermann.rempfer[at]hwk-reutlingen.de.

Die Verwaltungsvorschrift können Sie undefinedhier herunterladen.