Land verbessert Förderung von Betrieben, die Lehrlinge aus insolventen Betrieben übernehmen
Wie geht es mit der Ausbildung weiter, wenn der Betrieb insolvent ist? Damit möglichst viele Lehrlinge ihre Ausbildung fortsetzen können, fördert das Land Betriebe, die betroffene Jugendliche übernehmen. Das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg hat nun seine Förderbedingungen geändert: Ab dem 1. Mai 2009 kann das Programm „Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen“ mit anderen Förderprogrammen, wie zum Beispiel dem Ausbildungsbonus der Bundesagentur für Arbeit, kombiniert werden.
Das Wirtschaftsministerium fördert die Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzbetrieb weiterhin mit einmalig 1.200 Euro. Zusätzlich kann nun der Ausbildungsbonus genutzt werden. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung und der restlichen Ausbildungsdauer. Zum Beispiel kann die Übernahme eines Friseurlehrlings, der noch zwei Jahre Ausbildung zu absolvieren hat, mit einem Bonus von rund 2.700 Euro, ein Mechatronikerlehrling mit zwei Jahren Restausbildungszeit sogar mit 3.500 Euro gefördert werden.
Das Wirtschaftsministerium empfiehlt Antragstellern, zuerst den Ausbildungsbonus bei der örtlichen Arbeitsagentur und anschließend die Prämie "Azubi transfer" beim Wirtschaftsministerium zu beantragen. Der Antrag bei der Arbeitsagentur ist vor Beginn der Ausbildung zu stellen. Die Förderung durch das Land muss innerhalb der ersten drei Monate beantragt werden.
Weitere Informationen
Weiterbildungsportal des Landes - Azubi transfer
Bundesagentur für Arbeit - Ausbildungsbonus
Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Karl-Heinz Goller, Ausbildungsabteilung, Telefon 07121 2412-261, E-Mail karl-heinz.goller[at]hwk-reutlingen.de.