Laser & Co. in der Kosmetik: Infos zum Fachkundenachweis
Ab dem nächsten Jahr müssen Kosmetikbetriebe, die Laser- und Ultraschallgeräte einsetzen, ihre Fachkunde nachweisen. Welche Schulungen erforderlich sind, erfahren Sie hier.
Zum 1. Januar 2021 ist die Verordnung zum Schutz schädlicher Wirkungen nichtionisierender Strahlung (NiSV) bei der Anwendung am Menschen in Kraft getreten. Sie regelt unter anderem, welche Arbeiten Kosmetiker ausführen dürfen und welche Behandlungen unter einem ärztlichen Vorbehalt stehen sowie die Pflicht, die eingesetzten Laser- und Ultraschallgeräte anzuzeigen. Zum anderen schreibt sie regelmäßige Qualifizierungen vor. Wer Laser- und Ultraschallgeräte einsetzt, muss seine Fachkunde nachweisen.
Fachkundenachweis erwerben
Die Qualifizierung (Schulung und Ablegen einer Prüfung) muss bis zum 31. Dezember 2022 bei einem anerkannten Träger erfolgen.
Schulungsmodule
Die Schulung besteht in der Regel aus zwei Fachkundemodulen, dem Grundkurs Grundlagen der Haut und einem weiteren Modul, in denen jeweils eine Prüfung abgelegt werden muss. (Lerneinheit: 45 Minuten).
- GK Grundlagen der Haut (80 Lerneinheiten)
- Ultraschall (40 Lerneinheiten)
- EMF Hochfrequenz in der Kosmetik und Ultraschall (40 Lerneinheiten)
- OS Optische Strahlung (120 Lerneinheiten)
Gleichwertige Qualifikation – was ist das?
Das Modul GK ist nicht erforderlich, wenn ein erfolgreicher Abschluss zur staatlich geprüften Kosmetiker/in oder die Meisterprüfung im Kosmetikgewerbe vorliegt oder über eine berufliche Praxis im Kosmetikgewerbe von mindestens fünf Jahren verfügt wird.
Diese Ausnahmen gelten allerdings nur befristet. Nach fünf Jahren müssen auch diese Personen den Grundkurs als Kurzschulung mit zwei Lerneinheiten absolvieren und eine Prüfung ablegen. Für alle, die ihren Abschluss schon vor Jahren gemacht haben, beginnt die Fünf-Jahres-Frist am 5. Dezember 2021.
Wie lange sind die Nachweise gültig?
Die Verordnung sieht eine Aktualisierung der Fachkundenachweise nach fünf Jahren vor. Alle Schulungen müssen in diesem Turnus nochmals besucht und die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden.
Sie wollen Schulungen selbst anbieten?
Ausgebildete Kosmetiker/innen, die selbst Fachkundeschulungen nach der NiSV anbieten wollen, benötigen eine Zertifizierung. Der Besuch einer Fachkundeschulung reicht nicht aus.
Weitere Informationen
Fragen und Antworten
Zertifizierungsstellen finden
Die anerkannten Zertifizierungsstellen nach NiSV können bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) online recherchiert werden.
DAkkS – Datenbank der akkreditierten Stellen
Schulungsanbieter finden
Einige Zertifizierungsstellen listen anerkannte Schulungsanbieter auf ihren Webseiten.
Ihre Fragen beantwortet Ines Bonnaire, Telefon 07121 2412-143, ines.bonnaire[at]hwk-reutlingen.de