Lobbyerfolg bei Novellierung der Energiesparverordnung
Den Handwerksorganisationen ist es im Vorfeld der Verabschiedung der Energiesparverordnung noch gelungen, eine unangemessene Verschärfung zu vermeiden.
Dort war zunächst vorgesehen, die Haftung dergestalt auf die ausführenden Unternehmen im Rahmen der energetischen Gebäudesanierung auszuweiten, dass sie für die Energieeffizienz des gesamten Gebäudes einstehen sollten, auch wenn sie nur ein Gewerk ausgeführt haben. Nach unserer Intervention werden die am Bau ausführenden Betriebe auch in der Zukunft nur in ihrem jeweiligen Wirkungskreis für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich sein, ähnlich wie schon bei den bestehenden Haftungsregeln in den Bauordnungen der Länder.
Die Novelle der Energieeinsparverordnung wurde von der Bundesregierung am 18. März 2009 verabschiedet. Sie wird im Herbst in Kraft treten. Damit wird ein weiterer wesentlicher Schritt zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele getan. Im Wesentlichen sieht die Novelle folgende Änderungen vor:
• Die energetischen Anforderungen an Neubauten und an wesentliche Änderungen im Gebäudebestand werden um 30 Prozent erhöht.
• Nachtstromspeicherheizungen werden ab dem Jahr 2020 stufenweise außer Betrieb genommen.
• Der Vollzug der Energieeinsparverordnung wird mit Hilfe privater Unternehmererklärungen, durch Sichtprüfungen und die Einführung von Ordnungswidrigkeiten gestärkt.
• Es werden Anreize für den verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien gelegt.