Lohnsteuerkarte hat bald ausgedient
Bis zum Jahr 2012 soll die bisherige Lohnsteuerkarte durch elektronisch verfügbare Lohnsteuerabzugsmerkmale abgelöst werden. ElsterLohn II heißt das neue Verfahren. Bereits in diesem Jahr verschicken die Kommunen keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Stattdessen bleiben die Lohnsteuerkarte 2010 und die dort enthaltenen Eintragungen im Übergangsjahr 2011 gültig.
Zudem wechselt ab dem kommenden Jahr die Zuständigkeit für die Änderung von Lohnsteuerabzugsmerkmalen, wie zum Beispiel der Wechsel in eine andere Steuerklasse oder die Eintragung von Freibeträgen, von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter sind bereits heute zuständig, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen.
Portal ElsterOnline wird erweitert
Die im Rahmen der Entgeltabrechnung erforderlichen Daten können künftig über das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung ElsterOnline abgerufen werden. ElsterOnline ist Arbeitgebern und ihren Dienstleistern bereits bekannt. Die Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen wird bereits seit Jahren über dieses Portal abgewickelt. Eine zusätzliche Registrierung, um an dem neuen Verfahren teilnehmen zu können, teilt der Zentralverband des Deutschen Handwerks mit, sei nicht erforderlich.
Die wichtigsten Änderungen für Arbeitnehmer: Wer noch für das Jahr 2010 eine Lohnsteuerkarte benötigt, erhält diese wie gewohnt von der Gemeinde. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das Finanzamt eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen sind Auszubildende. Hier darf der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Auszubildende oder seine gesetzlichen Vertreter schriftlich bestätigen, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Das Bundesfinanzministerium hat ein Merkblatt zusammengestellt und informiert auch im Internet über die elektronische Lohnsteuerkarte.
Merkblatt für Arbeitnehmer
www.elsteronline.de