Der Bund setzt bei der beruflichen Weiterbildung auf finanzielle Anreize.

20.03.2009

Mehr Geld, bessere Konditionen - Bund novelliert Meister-BAföG

Die Bundesregierung will die berufliche Bildung stärken und hat Verbesserungen beim Meister-BAföG beschlossen. Ab dem 1. Juli 2009 werden die Fördersätze um rund zehn Prozent erhöht. Darüber hinaus sollen Prämien zusätzliche Anreize geben. Wer seine Weiterbildung erfolgreich abschließt, dem erlässt der Bund einen Teil der Darlehensschuld.

Das novellierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz sieht eine grundlegende Änderung der Förderpraxis vor. So sollen Aufstiegsfortbildungen generell förderfähig sein. Bislang konnte das Meister-BAföG nur für die erste Maßnahme in Anspruch genommen werden. Darauf aufbauende Fortbildungen mussten Berufstätige ohne staatliche Förderung finanzieren.

Neu in das BAföG-Regelwerk aufgenommen wurde die Prüfungsvorbereitungsphase. Bisher klaffte eine Förderlücke zwischen Lehrgang und Prüfung. Diese soll mit einem zusätzlichen Unterhaltsdarlehen, das bis zu drei Monate in Anspruch genommen werden kann, geschlossen werden. Für Familien steigen die so genannten Erhöhungsbeträge pro Kind von derzeit 179 Euro auf 210 Euro im Monat, davon werden auch in Zukunft 50 Prozent als Zuschuss gewährt. Alleinerziehende erhalten einen Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten von 113 Euro pro Kind und Monat.

Boni für erfolgreiche Absolventen und Gründer


Der Bund setzt bei der beruflichen Weiterbildung auf finanzielle Anreize. Der Ansatz ist denkbar einfach. Wer seinen Technikerkurs, die Meistervorbereitung oder den kaufmännischen Lehrgang erfolgreich abschließt, muss nicht die gesamte Darlehenssumme zurückzahlen. Der Bonus beträgt 25 Prozent der Darlehensschuld für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.

Noch mehr sparen Berufstätige, die sich im Anschluss an die Weiterbildung selbstständig machen und Arbeitsplätze schaffen. Wer als Gründer einen Mitarbeiter oder Auszubildenden einstellt, erhält einen Darlehenserlass von 33 Prozent. Der finanzielle Vorteil verdoppelt sich für einen weiteren Beschäftigten. Existenzgründer werden maximal zwei Drittel der Darlehenssumme erlassen.

Meister-BaföG im Überblick

Eine Aufstiegsfortbildung können Handwerker und andere Fachkräfte beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Beispiel Handwerks- und Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten. Förderfähig sind in erster Linie Fortbildungen, die auf öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen nach der Handwerksordnung (HwO) oder dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) vorbereiten. Die Fortbildung muss mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.

Antragssteller müssen über eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen. Eine Altersgrenze besteht nicht. Neu ist, dass künftig ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht, wenn bereits eine selbst finanzierte Fortbildung absolviert wurde. Bislang wurde nur die erste Aufstiegsfortbildung gefördert.

Weitere Informationen

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undefinedFaltblatt zum Meister-BAföG

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