Mehr Transparenz bei Online-Geschäften
Verbraucher sollen künftig besser vor Kostenfallen im Internet geschützt werden. Der Bundestag hat Anfang März ein Gesetz verabschiedet, das Betreiber von Online-Shops zu mehr Transparenz verpflichtet.
So müssen künftig alle wichtigen Informationen, wie etwa zur Ware oder Dienstleistung, zur Vertragslaufzeit, zum Preis und den Versandkosten, nicht nur deutlicher als bisher hervorgehoben, sondern auch zwingend vor Vertragsabschluss erteilt werden. Während der Anbieter frei entscheiden kann, wie die geforderte Hervorhebung gestalterisch umgesetzt wird, ist der Zeitpunkt, wann die Informationen zur Verfügung gestellt werden müssen, eindeutig festgelegt: Er muss unmittelbar vor dem Vertragsabschluss liegen.
Die rechtssichere Umsetzung innerhalb des Bestellvorgangs erfolgt durch die so genannte „Button-Lösung“. Verbraucher bestätigen per Klick auf eine Schaltfläche, dass ihnen die Zahlungspflicht bekannt ist. Der Button muss deshalb die Wörter „zahlungspflichtig bestellen“ oder eine andere unmissverständliche Formulierung aufweisen. Wichtig: Fehlt diese geforderte Schaltfläche innerhalb des Bestellvorgangs, kommt der Vertrag nicht zustande.
Das Gesetz tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2012 in Kraft. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) empfiehlt allen Betreibern von Online-Shops, die neuen Vorgaben rechtzeitig umzusetzen. Ein ZDH-Merkblatt gibt einen Überblick über die rechtlichen Anforderungen.
ZDH-Infoblatt "Websitegestaltung bei Verbraucherverträgen"
Weitere Merkblätter zum Internetrecht finden Sie in der Rubrik "Formulare und Downloads".
Ansprechpartnerin ist Katharina Nopper, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-231, E-Mail.