Merkblatt zum Bildungszeitgesetz
Seit dem 1. Juli gilt in Baden-Württemberg das neue Bildungszeitgesetz. Was Arbeitnehmer und Betriebe beachten müssen, erläutert ein Merkblatt des Baden-Württembergischen Handwerkstages (BWHT).
Die zweiseitige Zusammenfassung gibt einen Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen und die praktische Umsetzung im Unternehmen. Dabei wird auch auf die Frage eingegangen, welche Weiterbildungsmaßnahmen unter das Bildungszeitgesetz fallen und unter welchen Umständen die erforderlichen Freistellungen mit sonstigen Schulungen und Kursen verrechnet werden. Ebenfalls behandelt werden die Bestimmungen für kleine Unternehmen und Auszubildende sowie die Voraussetzungen, unter denen ein Arbeitgeber den Antrag auf Bildungszeit ablehnen kann.
BWHT-Merkblatt zum Bildungszeitgesetz (Stand: 1. Juli 2015)
Bei Fragen zum Bildungszeitgesetz wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsberater: Richard Schweizer, Telefon 07121 2412-232, richard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de, und Lisa Helli, Telefon 07121 2412-231, lisa.helli[at]hwk-reutlingen.de.