Mindestlohn steigt auf 12 Euro
Der Bundestag hat die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Ab dem 1. Oktober 2022 steigt die Lohnuntergrenze auf 12 Euro.
Abweichend von der ursprünglichen Regelung basiert diese Erhöhung auf einem Gesetzentwurf der Bundesregierung und geht über die Empfehlungen der paritätisch besetzten Mindestlohnkommission hinaus.
Damit wird der Mindestlohn in diesem Jahr insgesamt drei Mal angehoben. Bereits zum 1. Januar trat die Anhebung auf 9,82 Euro in Kraft, ab dem 1. Juli gelten 10,45 Euro. Dabei handelt es sich um die von der Mindestlohnkommission vorgeschlagenen Erhöhungen.
Arbeitszeiten von Minijobbern prüfen
Ebenfalls ab 1. Oktober steigt die Entgeltgrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro. Bezogen auf den dann gültigen Mindestlohn dürfen Minijobber maximal 43,33 Stunden beschäftigt werden. Das sind im Vergleich zum heutigen Stand gut zwei Stunden weniger. Noch etwas größer fällt der Unterschied für den Zeitraum Juli bis September aus.
Um auf der sicheren Seite zu stehen, sollten Betriebe deshalb unbedingt die Arbeitszeiten der Minijobber prüfen und gegebenenfalls anpassen.