Minijobs und Übergangsbereich – was sich zum 1. Oktober ändert
Mit dem Mindestlohn von 12 Euro steigen zum 1. Oktober auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Eine Neuerung gibt es bei den Voraussetzungen, unter denen mehr verdient werden kann.
Ab Oktober 2022 gilt für Minijobs eine neue Verdienstgrenze von 520 Euro im Monat. Im so genannten Übergangsbereich (Midijobs) gilt dann die Obergrenze von 1.600 Euro.
Eine Änderung gibt es bei den Voraussetzungen, unter denen die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden können. Ausnahmen sind möglich, wenn sie gelegentlich und unvorhergesehen (etwa als Krankheitsvertretung) auftreten. Allerdings ist eine Verdienstgrenze zu beachten. Maximal 1.040 Euro darf der monatliche Verdienst betragen, ohne den Status des Minijobs zu gefährden.
Was bei Versicherungen, Beiträgen und Meldungen zu beachten ist, haben die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung in den Geringfügigkeitsrichtlinien formuliert. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die ab Oktober geltenden Regelungen.
Zentralverband des Deutschen Handwerks: Faltblatt „Minijobs und Übergangsbereich“
Minijob-Zentrale: Neue Minijob-Regelungen ab 1. Oktober 2022 – Ihre Fragen, unsere Antworten
Spitzenverbände der Sozialversicherung
Geringfügigkeitsrichtlinie Minijobs (16. August 2022)
Versicherungsrechtliche Behandlung von Midijobs (16. August 2022)