13.04.2007

Mittelstandslücke der Unternehmenssteuerreform schließen

[021/07] „Die Mittelstandslücke der geplanten Unternehmenssteuerreform muss geschlossen werden“, fordert Joachim Möhrle, Präsident der Handwerkskammer Reutlingen. „Die überwiegende Mehrheit der Handwerksunternehmen kann nur in geringem Umfang an den Tarifsenkungen dieser Reform teilhaben.“

Im Gegenteil. Rund 80 Prozent der deutschen Betriebe sind als Personengesellschaft organisiert. Mit der so genannten Thesaurierungsrücklage will die Regierungskoalition nun einen Anreiz zum Verbleib von Kapital im Unternehmen schaffen, um so die Eigenkapitalausstattung der Personenunternehmen zu stärken.

Gerade sie werden allerdings nur in geringem Unfang von Steuerentlastungen durch diese Regelung profitieren können. Sie werden vielmehr von den Maßnahmen zur Gegenfinanzierung - wie zum Beispiel der Absenkung der Grenze für geringfügige Wirtschaftsgüter oder der Streichung der degressiven „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) - voll getroffen.

Vor allem bei der Thesaurierungsrücklage bestehe daher Handlungsbedarf, so Möhrle, auch wenn er den Willen der Regierung ausdrücklich begrüße, die Eigenkapitalausstattung der Betriebe zu verbessern. So wie der Gesetzesentwurf aber formuliert sei, werde diese Rücklage nur für große Personenunternehmen attraktiv sein. Kleine und mittlere Unternehmen dagegen liefen Gefahr, steuerlich sogar noch höher belastet zu werden, da für sie ständig das Risiko der Nachversteuerung bestehe.

Der Grund:  Entnahmen müssen aus der Thesaurierungsrücklage getätigt werden, ohne auf bereits vollständig nach dem Regelsteuersatz versteuertes Altkapital zurückgreifen zu können. Was aus der Thesaurierungsrücklage entnommen wird, muss dann mit 25 Prozent zusätzlich versteuert werden – in wirtschaftlich harten Jahren käme also eine zusätzliche Belastung zur bereits bezahlten Einkommenssteuer auf die mittelständischen Betriebe zu. 

Für das Handwerk sei deswegen eine Nachbesserung unerlässlich, so Möhrle weiter. Es brauche eine flexiblere Regelung bei der Thesaurierungsrücklage, um zum Beispiel Entnahmen zur Bestreitung des Lebensunterhaltes des Betriebsinhabers und seiner Familie ohne steuerliche Nachteile zu ermöglichen. Nur so könnten möglichst viele Personenunternehmen und damit der Jobmotor Mittelstand von der Unternehmenssteuerreform profitieren.

In einem Brief hat Möhrle an die Landtagsabgeordneten im Bezirk der Handwerkskammer Reutlingen apelliert, ihren gesamten politischen Einfluss geltend zu machen, um das Reformvorhaben im anstehenden parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren zielgenau nachzubessern.