10.10.2017
Neue Regeln für Ein- und Ausbaukosten und für Bauverträge
Ab Januar 2018 ist die Haftungsfalle bei Materialfehlern beseitigt. Gleichzeitig tritt die Reform des Bauvertragsrechts in Kraft. Ein Faltblatt des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks fasst die neuen Regeln zusammen.
Das Faltblatt informiert in knapper Form über die künftigen gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung und zum Bauvertrag, etwa zur Abschlagszahlung, zur Abnahme oder zum Verbraucherbauvertrag.
Faltblatt „Neue Regeln für Ein- und Ausbaukosten und für Bauverträge“
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Internetseite "Das neue Bauvertragsrecht".