Neue Ausbildungsordnungen greifen die veränderten Anforderungen in Handwerksberufen auf.

26.03.2008

Neue und modernisierte Ausbildungsberufe ab Sommer 2008

Zum August 2008 treten neue modernisierte Ausbildungsverordnungen für verschiedene Handwerksberufe in Kraft.

Zum 1. August 2008 wird voraussichtlich die Erprobungsverordnung über die Berufsausbildung zum „Speiseeishersteller/in“ in Kraft treten. Der neue Beruf wird auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes als Erprobungsverordnung mit einer Laufzeit von fünf Jahren erlassen. Ausgebildet wird in Eiscafés und Konditoreien. Die Ausbildung dauert zwei Jahre und vermittelt die erforderlichen Kenntnisse, um Speiseeis, Waffeln und Biskuit nach verschiedenen Verfahren herzustellen.

Aber auch die Zubereitung kleiner Gerichte steht auf dem Lehrplan. Die Auszubildenden wenden Hygiene- sowie Gesundheitsvorschriften an und lernen die Methoden der Preisbildung. Zugleich beinhaltet der Lehrplan auch den Einsatz der Auszubildenden in Verkauf und Service. Die Vermittlung betriebswirtschaftlichen Planens komplettiert die Ausbildung.

Die Ausbildungsordnung wurde, orientiert an den fachlichen und betrieblichen Bedürfnissen des Speiseeisherstellergewerbes, entwickelt, um selbständigen Speiseeisherstellern und -herstellerinnen die Rekrutierung geeigneter Fachkräfte und eine eventuelle Übergabe betrieblicher Einrichtungen zu ermöglichen.

Veränderte Anforderungsprofile
Die Berufspalette der bislang 344 staatlich anerkannten Ausbildungsberufe wird zum 1. August 2008 voraussichtlich um den/die Fotomedienfachmann/-frau ergänzt. Foto- und Bildmedienprodukte unterliegen einem schnellen Wandel. Neue Technologien bieten auch neue Möglichkeiten der Bildausgabe und der Bildübertragung. Das Personal im Fotofachhandel muss auf die schnellen Veränderungen entsprechend reagieren, sodass Interessenten kompetent beraten werden können.

Als Ausbildungsbetriebe kommen zum Beispiel Fach- und Großlabore wie auch Fotoateliers in Frage. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Geschult wird die Beherrschung von Bildaufnahme und Verarbeitungstechniken wie auch die Fähigkeit, Kunden zielgerichtet zu beraten. Fotomedienfachleute müssen in der Lage sein, Verkauf und Vermarktung von Fotoprodukten und Dienstleistungen laufend an Markbedingungen anzupassen.

Auf dem Gebiet der Friseur- und Kosmetikdienstleistung sind neue Arbeitsaufgaben, insbesondere im Bereich des Kundenmanagements, der Betriebsorganisation wie auch der neuen Kommunikations- und Informationssysteme, des Marketings sowie des unternehmerischen Denkens und Handelns hinzugekommen. Der wachsenden Spezialisierung im Beruf des Friseurs/der Friseurin wird durch ein breites Angebot an Wahlqualifikationsmöglichkeiten Rechnung getragen, die sich an den veränderten Marktanforderungen orientieren.

Ein ganz wesentlicher Aspekt der Neuordnung ist die Ablösung der bisherigen Prüfungsform mit der üblichen Zwischen- und Abschlussprüfung durch eine prozess- und handlungsorientierte gestreckte Gesellenprüfung.

Das Berufsbild des/der Seilers/Seilerin wurde inhaltlich nach den Schwerpunkten Seilherstellung, Seilkonfektion und Netzkonfektion differenziert. Seiler und Seilerinnen stellen Seile und Netze aus Naturfasern, Chemiefasern und Draht sowohl in traditioneller handwerklicher Fertigung als auch mit modernster Technik her. Sie verarbeiten diese zu Produkten, die höchsten Sicherheitsstandards entsprechen müssen.

Ihren Einsatz finden Seiler und Seilerinnen in den verschiedensten Bereichen, wie zum Beispiel in der Hebetechnik, Luft- und Raumfahrtechnik, Medizintechnik oder auch im Bereich Freizeit und Sport. Die Neuordnung dieses Berufsbildes wurde aufgrund der neuen Fertigungstechniken und Einsatzgebiete sowie der gestiegenen Anforderungen an den Beruf notwendig. Die Ausbildung dauert drei Jahre und stellt hohe Anforderungen in der Qualitätssicherung und auch in der Kundenorientierung.

Auskünfte zu den Berufsbildern erteilt bei der Handwerkskammer Reutlingen Herr Karl-Heinz Goller, Telefon 07121 2412-261, oder undefinedper E-Mail.