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04.09.2023

Neuer Tarifvertrag für das Friseurhandwerk

Ab dem 1. September erhalten Beschäftigte und Auszubildende des baden-württembergischen Friseurhandwerks mehr Geld. Die Erhöhung der Entgelte und Vergütungen erfolgt in zwei Stufen.

In der untersten Stufe steigt der Stundenlohn zum 1. September 2023 auf 12,80 Euro, zwölf Monate später auf 13,30 Euro. Der so genannte Ecklohn steigt auf 14,50 Euro, ab dem 1. September 2024 beträgt dieser 15,10 Euro. In der obersten Entgeltgruppe steigt der Stundenlohn auf 20,00 Euro und ab September 2024 auf 20,80 Euro.

Auch die monatlichen Ausbildungsvergütungen wurden angehoben. So erhalten Auszubildende im zweiten Lehrjahr ab sofort 735,00 Euro. Ab September 2024 steigt die Vergütung auf 775,00 Euro.

Der Tarifvertrag, der bereits im April verhandelt worden war, hat eine Laufzeit bis 31. August 2025. Letztmalig wurden die Entgelte für Friseurinnen und Friseure 2019 tariflich erhöht.

Tarifvertrag gilt für alle Betriebe

Der Tarifausschuss, dem Arbeitgeber und Gewerkschaften angehören, hat die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags empfohlen. Damit gelten die neuen Entgelte – nach der formalen Erklärung durch das Wirtschaftsministerium - rückwirkend ab dem 1. September 2023 für alle Friseurbetriebe im Land, unabhängig davon, ob sie dem Arbeitgeberverband angehören.

Durch die Allgemeinverbindlichkeit wollen die Tarifparteien Wettbewerbsverzerrungen verhindern und Entgelte bzw. Ausbildungsvergütungen, die nicht unterschritten werden dürfen, für alle Beschäftigten sichern.

Wichtig: die jeweils gültigen Tarifverträge sind im Betrieb frei zugänglich vorzuhalten, etwa als Aushang in Sozialräumen.

Die beiden Tarifverträge können beim Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg, über die Innung und über die Gewerkschaft Verdi bezogen werden.

 Fachverband Friseur und Kosmetik Baden-Württemberg

 Verdi Baden-Württemberg, Fachbereich Friseurhandwerk

Download

 Bundesanzeiger: Bekanntmachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung und Entgelttarifvertrag für das Friseurhandwerk in Baden-Württemberg, gültig ab 1. September 2023