Öffentliche Aufträge: E-Vergabe wird zur Pflicht
Die Umstellung auf elektronische Vergabeverfahren ist im vollen Gange. Am 18. April tritt die nächste Ausbaustufe in Kraft: Öffentliche Aufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte müssen dann grundsätzlich elektronisch ausgeschrieben werden.
Bis zum 18. April 2016 müssen die neuen Vergaberichtlinien der Europäischen Union in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Diese sehen für alle öffentlichen Auftragsvergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte die Einführung bestimmter elektronischer Vergabeverfahren vor.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen EU-weite Bekanntmachungen nur noch elektronisch beim Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union eingereicht werden. Die Bekanntmachungen müssen zwingend eine Internetadresse enthalten, unter der sämtliche Ausschreibungsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt und vollständig direkt mithilfe elektronischer Mittel abgerufen werden können.
Bieter haben noch rund zweieinhalb Jahre Zeit für die Umstellung von Papier auf digitale Medien. Ab dem 18. Oktober 2018 müssen Angebote und Teilnahmeanträge im Regelfall ebenfalls auf elektronischem Weg eingereicht werden. Ausnahmen sollen auf ein Minimum beschränkt sein. Für den Großteil der Vergaben gilt: Angebote auf Papier werden nicht mehr entgegengenommen und im Vergabeverfahren nicht mehr berücksichtigt.
Informationen für Bieter
Zwar sind öffentliche Vergabestellen zurzeit nicht verpflichtet, Aufträge unterhalb der Schwellenwerte ebenfalls elektronisch auszuschreiben. Es ist allerdings davon auszugehen, dass diese Verfahren vereinheitlicht werden. Bieter sind also aufgefordert, sich mit den technischen und organisatorischen Aspekten der elektronischen Vergabe auseinanderzusetzen.
Im Rahmen des Projekts „eBusinessLotse Mittelstand“ ist ein Leitfaden für Unternehmen entstanden.
Der Staatsanzeiger Baden-Württemberg, Betreiber der Vergabeplattform www.vergabe24.de, bietet Schulungen für Betriebe an.