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06.06.2023

Pflegeversicherung: Was sich zum 1. Juli ändert

Zum 1. Juli steigen die Beitragssätze zur Pflegeversicherung. Für Arbeitnehmer mit mehreren Kindern hingegen reduzieren sich die Kosten. Was bei der Lohnabrechnung zu beachten ist, zeigt unsere Übersicht mit Musterschreiben.

  • Der allgemeine Beitragssatz zur Pflegeversicherung (PV) erhöht sich ab dem 1. Juli 2023 von aktuell 3,05 Prozent auf 3,4 Prozent.
  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen statt 1,525 Prozent künftig 1,7 Prozent.
  • Der Zuschlag für kinderlose Arbeitnehmer wird ebenfalls angehoben. Er steigt von 0,35 Prozent auf 0,6 Prozent.
  • Neu eingeführt wird eine nach der Zahl der Kinder gestaffelte Ermäßigung für Eltern. Danach reduziert sich der PV-Beitrag für das zweite bis fünfte Kind um jeweils 0,25 Prozent. Den Nachlass gibt es für Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

Nachweise erforderlich

Diese neue Ermäßigungsregel führt erst einmal zu einem Mehraufwand für Betriebe, denn für eine korrekte Abrechnung ab Juli sind nun die Anzahl und das Alter der Kinder erforderlich. Pflichtversicherte und gegebenenfalls freiwillig versicherte Arbeitnehmer müssen also rechtzeitig geeignete Unterlagen vorlegen, sofern die Daten nicht bereits, beispielsweise durch eingetragene Kinderfreibeträge, im Lohnprogramm erfasst sind. Davon ausgenommen sind Minijobber.

Muster für Betriebe

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat hierzu zwei Musterschreiben herausgegeben (Word-Dokumente).

 Mitarbeiterinformation Beitragssätze

 Selbstauskunft zur Ermittlung des ermäßigten Beitragssatzes für Eltern

Pflegereform in mehreren Schritten

Mit dem Ende Mai beschlossenen Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) will die Bundesregierung das Leistungsangebot ausbauen und gleichzeitig die Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung stabilisieren. Die Beitragserhöhungen greifen zum 1. Juli 2023. Die Verbesserungen werden in zwei Schritten zum 1. Januar 2024 und zum 1. Januar 2025 eingeführt.

 Bundesgesundheitsministerium: Reform der Pflegeversicherung - mehr Leistungen für stationäre und ambulante Pflege