11.01.2010

Portal 21 informiert über Dienstleistungen in Europa

Bis zum 28. Dezember 2009 hatten die Mitglieder der Europäischen Union Zeit, die Europäische Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Das Portal 21, ein Service der Bundesministerien für Wirtschaft und Verbraucherschutz, stellt diese Regelungen in übersichtlicher Form vor.

Das Informationsangebot richtet sich an Unternehmen und Verbraucher. Das Portal ist in fünf Rubriken unterteilt. Die Rubrik Rechtsrahmen informiert über die rechtlichen Bedingungen  grenzüberschreitender Dienstleistungen, so zum Beispiel über das Vertrags-, Gewährleistungs- und Insolvenzrecht in den EU-Mitgliedstaaten. Fragen des Verbraucherschutzes, etwa zu Geschäftsbedingungen und Internethandel, werden ebenfalls in einer eigenen Rubrik behandelt. Weitere Themen sind die Voraussetzungen, unter den Dienstleistungen aufgenommen und ausgeübt werden dürfen, der Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sowie ein Verzeichnis der wichtigsten Anlaufstellen

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