15.02.2010

Service: Arbeitsvertragsmuster aktualisiert

Der Landesarbeitskreis Arbeitsrecht des Baden-Württembergischen Handwerkstages hat seine Arbeitsvertragsmuster überarbeitet. In die Sammlung neu aufgenommen wurde eine Klausel zur Kurzarbeit. Die Passagen zur Berechnung von Kündigungsfristen wurden an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs angepasst.

Die Einführung von Kurzarbeit bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers. Mit der in diesem Punkt ergänzten Fassung der Arbeitsvertragsmuster kann diese Zustimmung nun bereits mit Vertragsschluss eingeholt werden. Für bestehende Arbeitsverträge wird eine Mustervereinbarung angeboten.

Eine weitere Aktualisierung war im Hinblick auf die Berechnung von Kündigungsfristen erforderlich. Der Europäische Gerichtshof hat die deutsche Praxis, nur Zeiten der Betriebszugehörigkeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres zu berücksichtigen, als unzulässig gewertet. Demnach ist für die Berechnung von Kündigungsfristen allein die Dauer der Betriebszugehörigkeit entscheidend. Die Arbeitsvertragsmuster wurden in diesem Punkt geändert.

Die aktualisierten Musterverträge (Stand: Februar 2010) sind online abrufbar. Grundsätzlich gilt: die Muster sind als Orientierungshilfen gedacht und ersetzen nicht qualifizierte arbeitsrechtliche Beratung. Diesen Rat gibt es bei den Rechtsberatern der Handwerkskammern, Innungen und Fachverbände.

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Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Reutlingen ist Richard Schweizer, Rechtsabteilung, Telefon 07121 2412-232, undefinedrichard.schweizer[at]hwk-reutlingen.de.