Sinnvolle Änderungen im Bundestag verabschiedet
Durch die Änderungen am Gesetzentwurf zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hat der Gesetzgeber noch Korrekturen am ursprünglichen Entwurf vorgenommen.
Die ursprünglichen Regelungen waren insbesondere bei Handwerk und Einzelhandel auf scharfe Kritik gestoßen. „Sie hätten neue bürokratische Lasten - wie zum Beispiel das Verbandklagerecht - geschaffen und wären das falsche Signal an den Mittelstand gewesen“, sagte Roland Haaß, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen.
„Die jetzt vorgenommenen Änderungen entsprechen damit weitgehend den Forderungen, die das Handwerk in der Vergangenheit stets gestellt hatte, auch wenn die im Koalitionsvertrag genannte 1:1-Umsetzung der europäischer Vorgaben nicht ganz erreicht worden ist“, so Haaß weiter.
Eine wesentliche umgesetzte Änderung ist zum Beispiel, dass in Kleinbetrieben, die nicht dem Anwendungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes unterliegen, kein zusätzliches Klagerecht des Betriebsrates oder einer im Betrieb vertretenen Gewerkschaft besteht. Auch die ursprünglich vorgesehene Möglichkeit, Antidiskriminierungsverbände als Bevollmächtigte der Betroffenen in gerichtlichen Verfahren zu beauftragen, wurde gestrichen.
Außerdem wird der gesamte Bereich des Kündigungsschutzes vom Anwendungsbereich des AGG ausgenommen; es finden ausschließlich die Regelungen des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes Anwendung.
Darüber hinaus fällt das Merkmal „Weltanschauung“ nicht mehr unter den zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz. Damit wurde ein schwer fassbarer, unbestimmter Rechtsbegriff gestrichen und insoweit Rechtssicherheit gewahrt.
Haaß: „Mit diesen Änderungen werden die zunächst befürchteten weit reichenden Belastungen für das Wirtschaftsleben verhindert. Die Bedenken von Handwerk und Mittelstand wurden in wesentlichen Bereichen aufgegriffen.“