17.02.2010

Sonderabfälle: Papierformulare haben bald ausgedient

Schneller, einfacher, billiger – immer mehr Verwaltungsabläufe werden auf elektronische Verfahren umgestellt. Jüngstes Beispiel: das Nachweisverfahren für Sonderabfälle, das ab 1. April 2010 eingeführt wird. Mehr als 130 Handwerker nutzten eine Informationsveranstaltung der Handwerkskammer Reutlingen, um sich einen Überblick zu verschaffen.

Wo gehobelt wird, da fallen bekanntlich Späne. In vielen Handwerksbetrieben fallen gefährliche Abfälle an. Beispielsweise in Bau- und Ausbaubetrieben, ebenso in Schreinereien, Kfz-Werkstätten und in Metallbetrieben. Überschreitet die Abfallmenge die Grenze von insgesamt zwei Tonnen pro Jahr müssen Abfallnachweise geführt werden. Zugleich sehen die Regelungen aber auch Ausnahmen vor. Die Nachweispflichten entfallen zum Beispiel für Betriebe, die für ihre Öl- und Lackabfälle die Sammelentsorgung nutzen.

Daran wird sich auch künftig nichts ändern. Und doch kommt viel Neues auf die Betriebe zu. Spätestens im Februar 2011 müssen die erforderlichen Angaben über gefährliche Abfälle statt in Papierform mittels moderner Datentechnik erfasst und über das Internet übermittelt werden. Mit der Umstellung wird bereits ab dem 1. April 2010 begonnen. „Viele Betriebe sind unsicher, was im Detail auf sie zukommt“, beobachtet Dr. Joachim Eisert, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Reutlingen.

Neue Techniken

Im Mittelpunkt der Informationsveranstaltung standen deshalb neben dem elektronischen Abfallnachweisverfahren vor allem die technischen Anforderungen. Bernhard Blum von der Sonderabfallagentur Baden-Württemberg stellte das Regelwerk und das Portal ZKS-Abfall, ein eigens aufgebautes Internetangebot der Länder, vor. Ein wichtiger Baustein dieses Portals ist die virtuelle Poststelle, die für die Übermittlung der Nachweise an die zuständige Behörde genutzt werden muss. Darüber hinaus bietet es eine Alternative für Betriebe, die sich für die Datenerfassung keine  kommerziellen Softwareprodukte anschaffen wollen.

Auch elektronische Formulare müssen unterschrieben werden, nur eben mit etwas höherem Aufwand. Am Abfallnachweisverfahren kann nur teilnehmen, wer seine Daten mit einer qualifizierten Signatur versehen kann. Holger Fröhlingsdorf von der Firma S-Trust informierte die Teilnehmer über den Signaturvorgang und gab einen Überblick über die dafür erforderliche technische Ausstattung, wie etwa Signaturkarten und Lesegeräte.

Hoher Informationsbedarf

Trotz winterlicher Wetterverhältnisse hatten mehr als 130 Handwerker an der Veranstaltung teilgenommen. Diese gute Resonanz ist für Kammerchef Eisert keine Überraschung. „Bund und Land forcieren die Umstellung auf elektronische Geschäftsprozesse in vielen Bereichen.“ Entsprechend groß sei die Nachfrage nach praktischer Hilfestellung. Die Kammer informiere und schule regelmäßig zu diesem Themen. Als aktuelle Beispiele nennt Eisert den zum Jahresbeginn eingeführte elektronische Entgeltnachweis ELENA und die Vergabe öffentlicher Aufträge. Am Infoabend der Handwerkskammer zum ELENA-Verfahren im Dezember vergangenen Jahres nahmen mehr als 400 Unternehmer und Mitarbeiter teil.

Weitere Informationen zum elektronischen Abfallnachweis gibt es auf den Internetseiten der Handwerkskammer Reutlingen unter undefinedwww.hwk-reutlingen.de/eanv.html.