01.12.2006

Steuerbonus auf Handwerkerleistungen

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen hat in einer Resolution die Bundesregierung aufgefordert, den bislang geltenden Steuerbonus auf Handwerksleistungen anzupassen, um die mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundenen negativen Auswirkungen abzumildern.

Die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer werde das überwiegend von der Inlandsnachfrage abhängige Handwerk deutlich treffen, heißt es in der Resolution. Um jedoch Arbeits- und Ausbildungsplätze im regionalen Handwerk zu sichern, sollte die Steuersparmöglichkeit für Privathaushalte bei Erhaltungs-, Modernisierungs- und Renovierungsmaßnahmen in und an Gebäuden ausgeweitet werden.

Seit dem 1. Januar 2006 können 20 Prozent von maximal 3.000 Euro der erbrachten handwerklichen Arbeitsleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Bei Vorliegen von Handwerkerrechnungen mit ausgewiesener Umsatzsteuer und Nachweis der Zahlung im unbaren Zahlungsverkehr reduziert sich die zu zahlende Einkommensteuer um bis zu 600 Euro im Jahr.

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Reutlingen fordert nun, dass künftig 25 Prozent von maximal 4.000 Euro der genannten handwerklichen Arbeitsleistungen steuerlich berücksichtigt werden sollen. Die Ermäßigung der Einkommensteuer wäre damit auf 1.000 Euro je Privathaushalt und Jahr begrenzt.

Eine Belastung des Bundeshaushalts sei durch die Anpassung des Steuerbonus nicht zu erwarten, da sich die Maßnahme weitgehend selbst finanziere - und zwar durch die Überführung eines Teils der Schwarzarbeit in reguläre Aufträge, wodurch sowohl die Einnahmen bei direkten und indirekten Steuern als auch bei den Sozialversicherungsbeiträgen steigen würden.

Eine Beschreibung des Steuerbonusses sowie die Resolution finden Sie in den unten angehängten pdf-Dateien: