04.03.2013
Steuerfreie Pauschalen steigen
Der Bundesrat hat dem „Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts“ zugestimmt. Rückwirkend zum 1. Januar 2013 werden die Übungsleiterpauschale und der Ehrenamtsfreibetrag angehoben.
Damit sind Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten, die beispielsweise als Mitglied eines Prüfungsausschusses erzielt werden, im Rahmen der Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG), bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuerfrei (bisher: 2.100 Euro). Gleichzeitig wird der so genannte Ehrenamtsfreibetrag (§ 3 Nr. 26a EStG) von 500 auf 720 Euro pro Jahr angehoben.
Hinweis: Die Frage, welche Einnahmen unter die Übungsleiterpauschale fallen, erschließt sich dem Steuerlaien nicht ohne Weiteres. Fachlichen Rat gibt es beim Steuerberater oder bei der Steuerverwaltung.