Schüler(innen) und Student(inn)en können zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und ggf. Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach Ablauf des Jahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückfordern. Foto: © Handwerkskammer Reutlingen

18.07.2012

Steuertipps beim Ferienjob

Der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e. V. hat einen kostenlosen Steuertipp zum Thema Ferienjob herausgegeben. Das kann recht nützlich sein, denn viele Schüler und Studenten jobben in den Schul- bzw. Semesterferien, um ihr Einkommen aufzubessern oder um erste praktische Erfahrungen im Arbeitsleben zu sammeln.

Bei länger andauernden oder höher bezahlten Ferienjobs muss sozusagen „auf Lohnsteuerkarte“ gearbeitet werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundes der Steuerzahler. In diesem Fall hat der Schüler bzw. Student die Möglichkeit, zu viel bezahlte Steuern zurückzubekommen.